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Staatsordnung
Staatsordnung des State of San Andreas
Staatsordnung
Grundprinzipien, Staatsorgane, Bürgerrechte und Zuständigkeiten
Im Bewusstsein der Verantwortung für Recht, Ordnung, Gesundheit und Sicherheit errichtet der Staat San Andreas diese Staatsordnung. Sie garantiert Grundrechte, sichert die Gewaltenteilung und regelt Zuständigkeiten von DoJ, Exekutive, Justiz und Gesundheitswesen.
Abschnitt I – Grundprinzipien
§ 1 Rechtsstaatlichkeit
(1) Alle staatlichen Organe handeln auf Grundlage der Gesetze.
(2) Kein Bürger darf willkürlich benachteiligt oder bevorzugt werden.
§ 2 Gewaltenteilung
(1) Die Staatsgewalt gliedert sich in: 1. Legislative – die Gesetzgebung, 2. Exekutive – die Ausführung und Durchsetzung der Gesetze, 3. Judikative – die Rechtsprechung.
(2) Eine gegenseitige Kontrolle ist zu gewährleisten.
§ 3 Demokratieprinzip
(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
(2) Bürger haben das Recht, durch gewählte Repräsentanten oder Volksabstimmungen mitzuwirken.
§ 4 Vorrang des DoJ
(1) Oberste Rechtsaufsicht, verfassungsähnliche Normkontrolle.
(2) Genehmigungspflicht für Haftbefehle, Razzien, Hausdurchsuchungen sowie Maßnahmen mit erheblichem Grundrechtseingriff nach Maßgabe des Exekutivgesetzes.
Abschnitt II – Staatsorgane
§ 5 Department of Justice (DoJ)
(1) Auftrag & Stellung. Das Department of Justice (DoJ) ist die höchste staatliche Instanz und oberste Rechtsaufsicht. Es garantiert die Rechtmäßigkeit staatlicher Handlungen, wahrt die Verfassung, genehmigt Grundrechtseingriffe und führt die Justiz.
(2) Aufbau & Stellen. Juristische Ebene:
- Attorney General – Oberste Leitung des DoJ und der gesamten Staatsgewalt; Repräsentant des Rechtsstaates nach innen und außen; hat das letzte Wort bei Verfassungsfragen und Disziplinarentscheidungen.
- Deputy Attorney General – Stellvertreter des Attorney General; führt die Geschäfte in dessen Abwesenheit; hauptverantwortlich für die Strafverfolgung auf Bundesebene; überwacht die Staatsanwaltschaften, koordiniert die Anklagepolitik und sorgt für eine einheitliche Strafverfolgung.
Administrative Ebene:
- Administrative Director – Politisch-administrative Leitung des DoJ; zuständig für Koordination der Abteilungen, Verwaltung und Organisation; Bindeglied zwischen juristischer Leitung und den operativen Unterabteilungen.
- Administrative Office – Zuständig für alle Verwaltungsaufgaben des DoJ; führt Personalakten, interne Protokolle, Registrierungen, Bescheinigungen und Lizenzen; zuständig für Organisation, Finanzen, Dokumentation und interne Koordination; dem Administrative Director unterstellt. Untergliedert in Personalbüro (Aktenführung, Bewerbungen, Ernennungen), Finanz- und Haushaltsstelle (Etat, Budgetverwaltung, Ausrüstungsgenehmigungen) sowie Dokumenten- und Archivstelle (Register, Protokolle, Rechtsdokumente, Archivverwaltung).
Fachliche Ebene:
- Staatsanwaltschaft (Prosecution Service) – Unter Leitung des Attorney General; führt Ermittlungen und erhebt Anklage im Namen des Staates; Zusammenarbeit mit Polizei, USMS und LSMD bei Strafverfahren.
- Richterschaft (Judiciary) – Unabhängige Richter im Dienst des DoJ; entscheiden über Straf- und Zivilsachen und prüfen die Rechtmäßigkeit staatlicher Handlungen. Verfassungsrichter prüfen Gesetze und Staatsakte auf Verfassungsmäßigkeit.
Unterstützende Ebene:
- Pressesprecher / Öffentlichkeitsarbeit – Vermittelt Entscheidungen und Gesetzesänderungen an die Bevölkerung; verantwortlich für transparente Kommunikation.
- Interne Revision & Disziplinarkammer – Kontrollinstanz innerhalb des DoJ; zuständig für die Revision der eigenen Justizstellen und für die abschließende Disziplinarentscheidung über sämtliche Staatsdienste auf Grundlage der Ermittlungen der internen Untersuchungseinheiten und des OPR; kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Suspendierung verhängen.
(3) Kompetenzen. Genehmigung aller Haftbefehle, Hausdurchsuchungen und Razzien; oberste Disziplinarbehörde über sämtliche Staatsdienste; Entscheidung in Zuständigkeits- und Führungsfragen zwischen Exekutivorganen; Normkontrolle – widersprüchliche Gesetze oder SOPs verlieren nach DoJ-Prüfung ihre Gültigkeit.
(4) Zusammenarbeit. Das DoJ arbeitet mit Legislative, Exekutive und Judikative abgestimmt zusammen und hat jederzeit Zugriff auf Einsatzberichte, Ermittlungsakten und medizinische Gutachten.
§ 6 Legislative – Gesetzgebung des Staates San Andreas
(1) Auftrag & Stellung. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt des Staates. Sie erlässt, ändert und hebt Gesetze auf und ist somit der zentrale Träger der demokratischen Willensbildung.
(2) Struktur & Organe.
- Volksvertretung (Parlament/Assembly) – Von den Bürgern gewählt; bringt Gesetzesinitiativen ein, diskutiert und beschließt sie mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit; vertritt den Bürgerwillen gegenüber Exekutive und Judikative.
- Department of Justice – Legislative Kontrolle – Prüft alle vom Parlament beschlossenen Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit; kann Gesetze blockieren oder zurückweisen, wenn diese gegen die Staatsordnung oder Grundrechte verstoßen; hat das Recht der Normenkontrolle (Vorrangprüfung).
- Verfassungsrat / Gesetzgebungsbeirat – Vom DoJ eingesetztes Gremium aus Juristen, Richtern und Staatsanwälten; gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab; nicht entscheidungsbefugt, aber beratend.
(3) Gesetzgebungsverfahren. 1. Initiative – Gesetze können von der Volksvertretung, vom DoJ oder durch Volksbegehren eingebracht werden. 2. Beratung – Öffentliche Debatte in der Volksvertretung; Anhörung von Sachverständigen. 3. Beschluss – Mehrheit in der Volksvertretung. 4. Prüfung & Inkraftsetzung – Das DoJ prüft das Gesetz; bei Bestätigung wird es verkündet. 5. Ablehnung – Verstößt ein Gesetz gegen die Staatsordnung, wird es nichtig.
(4) Kompetenzen. Erlass und Änderung des Strafgesetzbuchs, Beamtengesetzes, Exekutivgesetzes und Verwaltungsrechts; Kontrolle des Haushalts; Einrichtung und Auflösung von Behörden oder Dienststellen.
(5) Checks & Balances. Die Legislative kann Untersuchungsausschüsse einsetzen, um Fehlverhalten der Exekutive oder Missbrauch im DoJ zu prüfen.
§ 7 Exekutive – Grundstruktur und Zuständigkeiten
(1) Auftrag & Stellung. Die Exekutive ist die ausführende Gewalt des Staates. Sie setzt die Gesetze praktisch um, schützt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, gewährleistet die Freiheit der Bürger, vollstreckt gerichtliche Anordnungen und leistet Amtshilfe gegenüber Legislative und Judikative.
(2) Gliederung der Exekutive. Die Exekutive umfasst folgende Kernorgane:
- Los Santos Police Department (LSPD) – Zuständigkeit: Stadtgebiet Los Santos. Aufgaben: Schutz der öffentlichen Ordnung, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrsüberwachung, Prävention und Gefahrenabwehr. Siehe § 7a. Hinweis: aktuell übernimmt das LSPD vollumfänglich und uneingeschränkt die Zuständigkeit und Aufgaben des SD.
- Sheriff’s Department (SD) – Zuständigkeit: County- und Landgebiete außerhalb Los Santos, inklusive Highways. Aufgaben: Polizeiliche Präsenz in ländlichen Gebieten, Verfolgung von Straftaten im County, Verkehrskontrolle auf Landstraßen und Highways; Kooperation mit dem LSPD in stadtübergreifenden Lagen. Hinweis: aktuell übernimmt das LSPD vollumfänglich und uneingeschränkt die Zuständigkeit und Aufgaben des SD.
- San Andreas State Police (SASP) – Zuständigkeit: Gesamt San Andreas. Aufgaben: staatsweite Polizeiarbeit, Durchführung operativer Ermittlungen, Bekämpfung organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus, Wirtschafts- und Cyberkriminalität sowie Unterstützung anderer Strafverfolgungsbehörden. Die Ermittlungen bei organisierter Kriminalität führt ihre Criminal Investigation Division (CID); die interne Kontrolle übernimmt das Office of Professional Responsibility (OPR).
- United States Marshal Service (USMS) – Zuständigkeit: Staatliche Justizschutz- und Vollzugsbehörde. Aufgaben: Gefangenentransporte, Gerichtsschutz, Vollstreckung von Haftbefehlen, Fahndung nach flüchtigen Straftätern, Zeugenschutz und Hochrisikoeinsätze. Siehe § 7b.
- Los Santos Medical Department (LSMD) – Zuständigkeit: Staatlicher Gesundheits- und Rettungsdienst. Aufgaben: Notfallrettung, medizinische Versorgung, Krankenhausbetrieb, forensische Medizin, Katastrophenschutz. Siehe § 8.
- Staatsanwaltschaft – Zuständigkeit: Strafverfolgung und Anklagevertretung im Namen des Staates. Aufgaben: Leitung und Überwachung von Ermittlungen, Entscheidung über Anklage oder Einstellung, Vertretung des Staates vor Gericht. Organisatorisch dem DoJ zugeordnet, funktional klar von Judikative und Legislative abzugrenzen. Siehe § 7b.
(3) Örtliche Zuständigkeit & Abgrenzung. Das LSPD ist für das gesamte Stadtgebiet Los Santos zuständig, das SD für das County-Gebiet und alle Landstraßen und Highways außerhalb Los Santos. Bei Einsätzen mit überschneidenden Zuständigkeiten erfolgt der Erstzugriff durch die örtlich zuerst eintreffende Behörde; die Gesamteinsatzführung wird an die Behörde mit Hauptzuständigkeit übergeben; gegenseitige Unterstützung mit Backup, Material und Personal ist Pflicht.
(4) Kompetenzen & Eingriffsbefugnisse. Gefahrenabwehr bei akuten Bedrohungen für Bürger oder Staat; Ermittlungen nach Strafgesetzbuch und Prozessordnungen; Anwendung unmittelbaren Zwangs nach Maßgabe des Exekutivgesetzes; Vollstreckung richterlicher und staatsanwaltschaftlicher Anordnungen; Einrichtung von Absperrungen, Kontrollstellen und temporären Schutzzonen.
(5) Zusammenarbeit zwischen den Exekutivorganen. LSPD und SD leisten gegenseitige Amtshilfe bei Großlagen. Die Polizei übergibt Gefangene an das USMS und kooperiert bei Transporten, Fahndungen und Gerichtsverfahren. Die Polizei sichert Einsatzstellen, das LSMD hat medizinische Leitkompetenz. Das USMS übernimmt die Gefangenensicherung im Krankenhaus, das LSMD die medizinische Versorgung. Die Ermittlungsleitung liegt bei der Staatsanwaltschaft; Polizei und USMS leisten Amtshilfe bei Beweissicherung, Vernehmungen, Festnahmen und Vollstreckungen.
(6) Führungs- & Einsatzstruktur. Grundsatz: Wer den Schwerpunkt der Lage abdeckt, führt – Polizeilagen LSPD/SD, Justiz- und Transportlagen USMS, medizinische Großschadenslagen LSMD, Ermittlungs- und Strafverfolgungslagen die Staatsanwaltschaft. Großeinsätze werden in Abschnitte aufgeteilt; jede Behörde führt ihren Abschnitt eigenständig. Uneinigkeiten über Zuständigkeiten werden durch das DoJ oder den diensthabenden DoJ-Richter entschieden.
(7) Pflichten der Exekutive. Dokumentationspflicht aller Eingriffe; Verhältnismäßigkeit – Eingriffe müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein; Bürgernähe; Transparenz und Pflicht zur Offenlegung von Einsatzunterlagen bei Revisionen.
(8) Kontrolle der Exekutive. Sämtliche Exekutivorgane unterstehen der Rechtsaufsicht des DoJ; interne Revisionen durch das DoJ sind verpflichtend zuzulassen; Verstöße führen zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Suspendierung.
§ 7a Los Santos Police Department (LSPD)
(1) Auftrag & Stellung. Das LSPD ist die zentrale Polizeibehörde im urbanen Bereich von Los Santos. Es schützt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, bekämpft Kriminalität, leitet Ermittlungen und ist erste Eingreiftruppe bei Lagen im Stadtgebiet.
(2) Aufbau & Stellen. 1. Police Chief – Oberste Leitung; strategische Ausrichtung, Ernennungen und Weisungen; Verantwortung für Dienstaufsicht. 2. Deputy Chiefs – Leitung der Hauptressorts (Patrol, Criminal Investigations, Administration, Special Operations). 3. Commanders – Führung der Divisionen. 4. Captains & Lieutenants – Schicht- und Abschnittsführung. 5. Detectives (CID) – Ermittlungsbeamte für Kapitaldelikte, organisierte Kriminalität, Rauschgift und Cybercrime. 6. Sergeants – Führung kleiner Einheiten, Ausbildung und Kontrolle des Streifenpersonals. 7. Patrol Officers – Kernpersonal im Streifendienst. 8. Probationary Officers – Beamte in Ausbildung. 9. Support Units – Dispatch, Forensics, Evidence Management, Records Division.
(3) Kompetenzen. Gefahrenabwehr im Stadtgebiet; Ermittlungsrecht nach StGB und Prozessordnungen; Vernehmungen, Spurensicherung und Erstellung von Polizeiberichten; Einsatz von Zwangsmitteln nach Exekutivgesetz unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit; Führung der städtischen Gefangenenunterkünfte bis zur Übergabe an das USMS.
(4) Zusammenarbeit. Mit dem SD gegenseitige Unterstützung bei Einsätzen oder Personalmangel und klare Abgrenzung Stadt/County; mit dem USMS Übergabe von Gefangenen sowie Zusammenarbeit bei Hochrisikotransporten und Fahndungen; mit dem LSMD gemeinsames Arbeiten an Einsatzstellen und Respekt der medizinischen Leitkompetenz; mit dem DoJ Berichtspflicht über schwerwiegende Einsätze, Ermittlungen und Anträge auf richterliche Maßnahmen.
(5) Einsatzdoktrin. „Community First“ – Bürgernähe und Schutz der öffentlichen Ordnung stehen im Vordergrund. „Force Continuum“ – Zwangsmittel dürfen nur gestaffelt und verhältnismäßig angewendet werden. Dokumentationspflicht – jeder Eingriff ist schriftlich festzuhalten und auf Anforderung dem DoJ vorzulegen.
§ 7b Staatsanwaltschaft (StA)
(1) Stellung & Auftrag. Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht und gehört daher nicht zur Judikative. Ihre Aufgaben liegen in der Strafverfolgung, Anklageerhebung und Vertretung des Staates in Strafverfahren. Sie leitet und überwacht Ermittlungen und entscheidet über Anklage oder Einstellung von Verfahren. Damit nimmt sie eine staatliche Eingriffs- und Durchsetzungsfunktion wahr und ist eindeutig der Exekutive zuzuordnen. Die organisatorische Anbindung an das DoJ gewährleistet die notwendige Zusammenarbeit mit Gerichten und Polizei, ohne die Gewaltenteilung zu verletzen.
(2) Zuständigkeit. Räumlich für das gesamte Staatsgebiet von Los Santos und dem County; sachlich für alle Delikte nach dem Strafgesetzbuch sowie die Überwachung der Einhaltung prozessualer Vorschriften; fachlich für die Leitung von Ermittlungen, Anklageerhebung und Vertretung des Staates in allen Instanzen der Strafgerichtsbarkeit.
(3) Aufgaben. Leitung und Überwachung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren; Entscheidung über Anklageerhebung oder Einstellung; Vertretung des Staates als Anklagebehörde vor Gericht; Ausübung des Anklagemonopols in Strafsachen; Erteilung von Ermittlungsaufträgen und Weisungen an LSPD, SD und USMS; Sicherstellung der Rechte von Beschuldigten, Opfern und Zeugen; Durchführung eigener Ermittlungen in besonderen Fällen wie Korruption und Amtsdelikten.
(4) Zusammenarbeit. Mit der Polizei Amtshilfe bei Beweissicherung, Vernehmungen, Festnahmen und Durchsuchungen, wobei die Ermittlungsleitung bei der Staatsanwaltschaft liegt; mit dem USMS Vollstreckung von Haftbefehlen, Zeugenschutz und Sicherstellung des Erscheinens von Angeklagten und Zeugen; mit dem LSMD Erstellung medizinischer und forensischer Gutachten; mit den Gerichten Vertretung des Staates als Anklagevertretung.
(5) Befugnisse. Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen nach der Prozessordnung; Beantragung von Haftbefehlen und richterlichen Anordnungen; Weisungsrecht gegenüber Polizeibehörden und USMS bei strafrechtlichen Ermittlungen; Teilnahme an Hauptverhandlungen mit Antrags- und Fragerecht; Verfügung über Einstellung, Absehen von Verfolgung oder Strafbefehle im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.
(6) Einsatzschwerpunkte. Schwere Kriminalität, Amtsdelikte und Korruptionskriminalität, Straftaten mit besonderer Bedeutung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit sowie die rechtliche Aufsicht über alle Ermittlungen nach Maßgabe des DoJ.
(7) Interne Führungs- & Verwaltungsstruktur. Generalstaatsanwalt (Attorney General) als Leiter der Behörde mit strategischer Leitung und Weisungsrecht; Staatsanwälte führen Ermittlungen, fertigen Anklagen und vertreten den Staat in Verhandlungen; Assistenzstaatsanwälte unterstützen bei Ermittlungen, Aktenführung und Verfahrensvorbereitung; ein Verwaltungsstab ist für Aktenbearbeitung, Terminplanung, Dokumentation und Koordination zuständig.
(8) Kontrolle & Aufsicht. Die Staatsanwaltschaft unterliegt der Rechtsaufsicht des DoJ; interne Revisionen sind verpflichtend zuzulassen; Verstöße gegen Befugnisse oder Weisungen führen zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Suspendierung.
§ 8 Los Santos Medical Department (LSMD)
(1) Auftrag. Schutz von Leben und Gesundheit; präklinische Notfallversorgung, Klinikbetrieb, Triage, Katastrophenschutz, amtliche Leichenschau und forensische Medizin, soweit beauftragt.
(2) Medizinische Leitkompetenz. Am Einsatzort führt medizinisch das LSMD (Triage, Behandlung, Transportentscheidung). Die polizeiliche Sicherung erfolgt durch LSPD, SD oder USMS; medizinische Anordnungen des LSMD sind vorrangig, soweit nicht akute Lebensgefahr für Einsatzkräfte oder Dritte entgegensteht.
(3) Priorität „Life over Law“. Lebensrettung geht repressiven Maßnahmen vor. Festnahmen sind – sobald gefahrlos möglich – so zu gestalten, dass medizinische Maßnahmen ungehindert erfolgen.
(4) Schweigepflicht & Daten. Es gilt die medizinische Schweigepflicht; die Herausgabe patientenbezogener Daten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage, richterlicher oder DoJ-Anordnung oder bei akuter Gefahrenabwehr. Forensische Probenentnahmen nur nach rechtmäßiger Anordnung; das LSMD protokolliert die Chain of Custody.
(5) Klinik- und Rettungszonen. Kliniken und ausgewiesene LSMD-Zonen sind Schutzzonen. Bewaffnete Maßnahmen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken; die Einsatzführung koordiniert mit dem LSMD-Leitenden.
(6) Todesfeststellung & Obduktion. Todesfeststellung durch befugtes LSMD-Personal; Obduktion nach DoJ- oder richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht.
(7) Katastrophen- / Massenanfall (MANV). Das LSMD führt die medizinische Einsatzabschnittsleitung; Polizei und USMS richten Schutz- und Absperrkreise ein.
§ 9 Einsatzführung & Interagency-Protokoll
(1) Grundsatz. Wer den Schwerpunkt der Lage abdeckt, führt: Polizei- und Ordnungslagen LSPD/SD, Justizschutz, Transport und Flucht aus Gewahrsam USMS, medizinische Groß- und Notfalllagen LSMD (medizinischer Abschnitt).
(2) Abschnittsbildung. Lagen können in Abschnitte (Polizei, Medizin, Transport, Ermittlung) geteilt werden; jeder Abschnitt hat eine verantwortliche Person.
(3) Erstzugriff & Sicherung. Die Polizei sichert die Szene; das LSMD erhält frühestmöglichen Zugang, sobald Mindestschutz gewährleistet ist.
(4) Gefangenen-Workflow. Festnahme durch LSPD/SD, Erstdokumentation, LSMD-Check, Übergabe an das USMS für Transport und Bewachung. Bei Hospitalisierung bewacht das USMS, das LSMD entscheidet medizinisch. Bei Vorführung und Haft vollstreckt das USMS die Anordnungen.
(5) Informationsfluss. Lage- und patientenrelevante Informationen werden nach dem Need-to-Know-Prinzip geteilt; medizinische Details nur im rechtlich zulässigen Umfang.
(6) Konfliktlösung. Das Führungsduo aus polizeilicher Einsatzleitung und LSMD-Leitung beziehungsweise USMS-Lead entscheidet; ist keine Einigung möglich, entscheidet der DoJ-On-Call.
§ 9a Office of Professional Responsibility (OPR)
(1) Das Office of Professional Responsibility (OPR) ist eine eigenständige Abteilung innerhalb der San Andreas State Police (SASP). Es ist in seiner Bewertung fachlich unabhängig und weisungsfrei; organisatorisch ist es Teil der SASP, die ihrerseits der Rechtsaufsicht des DoJ untersteht.
(2) Dienstbeschwerden und das Fehlverhalten im Regelfall bearbeitet eine interne Untersuchungseinheit der jeweiligen Behörde – insbesondere LSPD, Sheriff’s Department, USMS und LSMD; für die SASP nimmt diese Aufgabe das OPR wahr. Darüber hinaus übernimmt die OPR die behördenübergreifende Untersuchung schwerwiegender Fälle – insbesondere Korruption, Amtsmissbrauch, Gewaltexzesse und schwere Dienstpflichtverletzungen – gegenüber allen Exekutivbehörden und ihren Angehörigen.
(3) Die OPR kann Beweise sichern, Beamte und Zeugen befragen sowie Akten und Einsatzunterlagen einsehen. Alle Behörden sind zur Mitwirkung und Zugangsgewährung verpflichtet; die Behinderung der OPR ist ein schweres Dienstvergehen. Anzeigen sind auch anonym möglich, sofern sie konkret und prüffähig sind.
(4) Die OPR ermittelt und bewertet; die abschließende Entscheidung über Disziplinarmaßnahmen trifft das DOJ nach dem Beamtengesetz. Bei zureichenden Anhaltspunkten für eine Straftat wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Jede Entscheidung ist schriftlich zu begründen und aktenkundig zu machen.
(5) Kein Angehöriger der OPR darf ein Verfahren gegen die eigene unmittelbare Dienststelle führen oder mitentscheiden; in diesem Fall ruht seine Mitwirkung, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
§ 10 Judikative – Rechtsprechung des Staates San Andreas
(1) Auftrag & Stellung. Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheidet unabhängig über Schuld, Strafe und Rechtsfolgen. Ihr obliegt der Schutz der Verfassung, die Gewährleistung des fairen Verfahrens und die Wahrung der Bürgerrechte.
(2) Struktur & Stellen.
- Richter (DoJ-Richter) – Unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen; entscheiden über Strafsachen, Zivilsachen und Verwaltungsverfahren.
- Verfassungsrichter – Entscheiden über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Maßnahmen; haben das letzte Wort bei Konflikten zwischen Legislative und Exekutive.
- Staatsanwaltschaft (Prosecution) – Teil des DoJ, funktional der Judikative zugeordnet; vertritt die Anklage im Namen des Staates, führt Ermittlungsanordnungen aus, erhebt Anklage und beantragt Strafen.
- Verteidiger / Pflichtverteidiger – Garantieren das Recht auf Verteidigung; werden vom Gericht bestellt, wenn ein Bürger keinen Anwalt hat.
- Protokollführer – Ordnungskräfte im Gerichtssaal; sorgen für Sicherheit und Protokollierung; stehen unter Aufsicht des DoJ.
(3) Kompetenzen & Zuständigkeiten. Strafrechtliche Zuständigkeit für Urteile über Straftaten nach dem StGB; zivilrechtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten zwischen Bürgern; verwaltungsrechtliche Zuständigkeit zur Kontrolle staatlichen Handelns; Normenkontrolle zur Prüfung, ob Gesetze oder Verwaltungsakte mit der Staatsordnung vereinbar sind.
(4) Verfahrensgrundsätze. Fair Trial – Angeklagte haben Recht auf Verteidigung, Akteneinsicht und Anhörung. Öffentlichkeit – Gerichtsverfahren sind öffentlich, außer in besonderen Fällen. Beweisgrundsatz – keine Verurteilung ohne Beweise; Zweifel gehen zugunsten des Angeklagten. Rechtsmittel – gegen Urteile ist Berufung oder Revision beim nächsthöheren Gericht möglich.
(5) Zusammenarbeit. Mit LSPD, SD und USMS Entgegennahme von Ermittlungsakten, Verhandlung von Haftprüfungen und Entscheidung über richterliche Anordnungen; mit dem LSMD Nutzung medizinischer Gutachten und Obduktionen als Beweismittel; mit dem DoJ Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und Maßnahmen.
Abschnitt III – Bürgerrechte und -pflichten
§ 11 Grundrechte
(1) Jeder Bürger hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum, freie Meinungsäußerung, ein faires Verfahren und medizinische Notversorgung.
(2) Grundrechte dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden.
§ 12 Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Bürger sind gleich, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Status.
§ 13 Pflichten der Bürger
Jeder Bürger ist verpflichtet, die Gesetze einzuhalten, behördlichen Anweisungen Folge zu leisten und die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden.
Abschnitt IV – Verhältnis Staat und Bürger
§ 14 Rechtsweggarantie
Jeder Bürger kann staatliches Handeln vor Gericht anfechten.
§ 15 Schutzpflicht des Staates
Der Staat ist verpflichtet, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
(1) Polizei und USMS schützen die öffentliche Sicherheit und die Justiz.
(2) Das LSMD schützt Leben und Gesundheit; es besteht ein Anspruch auf Notfallhilfe im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
§ 16 Hoheitsrechte
(1) LSPD, SD, USMS und SASP handeln im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit im Namen des Staates.
(2) Angehörige dieser Behörden sind zur Ausübung hoheitlicher Maßnahmen befugt, soweit eine gesetzliche Grundlage besteht.
(3) Bürger dürfen staatliche Maßnahmen nicht eigenmächtig behindern.
Abschnitt V – Schlussbestimmungen
§ 17 Aufsicht & Revision
(1) Das DoJ führt die Rechts- und Dienstaufsicht über LSPD, SD, USMS, LSMD und SASP.
(2) Dienstbeschwerden und Fehlverhalten im Regelfall bearbeitet die interne Untersuchungseinheit der jeweiligen Behörde. Die behördenübergreifende Untersuchung schwerwiegender Fälle – insbesondere Korruption – obliegt dem Office of Professional Responsibility (OPR) nach § 9a. Interne Revisionen und Audits erfolgen nach DoJ-Richtlinien; SOP- und Einsatz-Audits sind möglich.
§ 18 Disziplinarmaßnahmen
Suspendierungen, Weisungen und SOP-Untersagungen durch das DoJ nach Gesetz.
§ 19 Vorrang dieser Staatsordnung
(1) Diese Staatsordnung steht über allen anderen Gesetzen.
(2) Widersprechende Regelungen verlieren ihre Gültigkeit.