Verfassung

offizielle Fassung des Department of Justice.

Präambel :

„Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Innern zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen, das allgemeine Wohl zu fördern und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.“

Artikel 0: Staatsgewalt und verfassungsmäßige Ordnung

(1) Alle Staatsgewalt im Staat San Andreas geht vom Recht aus.

(2) Die rechtsprechende Gewalt wird durch das Department of Justice ausgeübt.

(3) Der Chief of Justice ist Vorsitzender des Obersten Gerichts und oberste Instanz der Rechtsprechung.

(4) Gesetzgebung, Exekutive und Judikative sind getrennte Gewalten und an die Verfassung gebunden.

(5) Der Chief of Justice besitzt keine Sonderrechte außerhalb der richterlichen Zuständigkeit.

Artikel 1: Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist ein unantastbares Gut. Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, diese Würde zu achten und zu schützen. Die nachfolgenden Grundrechte sind für die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung verbindlich und gelten unmittelbar.

Artikel 2: Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und Freihei

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er dabei nicht die Rechte anderer verletzt und keine Straf- oder Sittengesetze verletzt. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit sind grundlegende Rechte, die nur aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden können.

Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz

Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich. Männer und Frauen genießen gleiche Rechte und dürfen nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihres Lebensalters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel 4: Religionsfreiheit

Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Das Recht auf den Genuss bürgerlicher und politischer Rechte darf nicht vom religiösen Bekenntnis abhängen.

Artikel 5: Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Zeitung sind gewährleistet und dürfen nicht zensiert werden.

Diese Rechte finden ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen und dem Schutz der persönlichen Ehre.

Artikel 6: Berufsfreiheit

Alle Bürger haben das Recht, ihren Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen, wobei die Berufsausübung durch Gesetze oder aufgrund von Gesetzen geregelt werden kann.

Zwangsarbeit ist nur im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Artikel 7: Versammlungsfreiheit

Jeder Bürger hat das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, unter Beachtung von Anmeldung oder Erlaubnis.

Für Versammlungen im Freien können Einschränkungen durch Gesetz oder Regierungsanordnung vorgesehen sein.

Artikel 8: Eigentum

Eigentum verpflichtet und ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers ist nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund freiwilliger Übereinkunft im Sinne der Privatautonomie möglich.

Artikel 9: Unverletzlichkeit der Wohnung

Die Wohnung und die Anwesen eines Bürgers sind unverletzlich. Durchsuchungen dürfen nur durch einen Richter, (Deputy) Chief of Justice oder, im Falle dringender Gefahr, durch andere gesetzlich vorgesehene Organe angeordnet und gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. In Fällen schwerer Straftaten kann unter richterlicher Anordnung die akustische Überwachung von Wohnungen gestattet sein, wenn andere Untersuchungsmethoden unverhältnismäßig erscheinen.

Artikel 10: Recht auf Privatsphäre

Jeder Bürger hat das Recht auf die Unversehrtheit seiner Daten. Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unantastbar. Beschränkungen dieser Rechte sind nur durch Gesetz oder gerichtlichen Beschluss erlaubt und dienen dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Aufklärung oder der Abwehr von Straftaten, wobei die Betroffenen über solche Beschränkungen unterrichtet werden müssen.

Artikel 11: Immunität

(1) Amtsträger genießen keinen Immunitätsschutz vor Strafverfolgung.

(2) Maßnahmen gegen Amtsträger erfolgen nach den allgemeinen Gesetzen.

(3) Der Attorney General unterliegt wie jeder Bürger der Strafbarkeit und gerichtlichen Kontrolle.

Artikel 12: Verbot der Folter

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 13: Rechtliches Gehör

Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie anwendbar sind. Jeder, dessen Rechte durch staatliche Gewalt verletzt werden, hat das Recht auf rechtliches Gehör und den Zugang zum ordentlichen Rechtsweg. Die Exekutive ist verpflichtet, schriftliche Akten über Eingriffe in die Bürgerrechte anzufertigen.

Artikel 14: Einreise und Aufenthalt ( Freizügigkeit )

Alle Menschen genießen Freizügigkeit im ganzen Staat.


Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die Verfassung des Staates , zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

Artikel 15: Recht auf Stimme

Jeder Mensch hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 16: Recht auf faire Verhandlung

(1) Jede Person hat Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.

(2) Richter sind bei eigener Betroffenheit oder Interessenkonflikten zwingend ausgeschlossen.

(3) Verfahren gegen den Attorney General werden durch einen Deputy Attorney General oder einen unabhängigen Richter geführt.

Artikel 17: Todesstrafe

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Artikel 18: Verteidigungs­bereitschaftszustand (DEFCON)

Der Verteidigungsbereitschaftszustand, auch als DEFCON abgekürzt, bezeichnet den Alarmzustand des Staates Kalifornien und seiner gesamten staatlichen Behörden.

Im Fall eines nationalen Notfalls stehen fünf Verteidigungszustände zur Verfügung:

DEFCON 1 Kriegszustand:

Akute nationale oder staatliche Bedrohung. Voller Einsatz von PD, DOJ, LS Army und LS Air Force. Einsatz schwerster Bewaffnung, gepanzerter Fahrzeuge und Luftfahrzeuge. Einrichtung militärischer Sicherheitszonen. LS Air Force übernimmt die vollständige Luftraumkontrolle. Kritische Infrastruktur und Regierungsgebäude werden militärisch gesichert

DEFCON 2 Notfall

Schwere Bedrohung mit hoher Eskalationsgefahr. Dauerhafte Alarmbereitschaft aller Einsatzkräfte. Unterstützender Einsatz von Army und Air Force möglich. Sichtbarer Einsatz gepanzerter Fahrzeuge und Luftfahrzeuge. Verstärkte Luftraumüberwachung und Flugverbotszonen. Gesonderte Absicherung des DOJ

DEFCON 3 Kampfbereitschaft

Angespannte Sicherheitslage. Erhöhte Präsenz von Exekutive und Militär. LS Army in schneller Verlegebereitschaft. LS Air Force übernimmt Aufklärung und Luftraumüberwachung. Militär greift nur auf ausdrückliche Anordnung ein

DEFCON 4 Erhöhte Wachsamkeit

Latente Bedrohung oder präventive Lage. Verstärkte Aufklärung und Schutzmaßnahmen. Army und Air Force in Bereitschaft. Keine aktive militärische Präsenz im zivilen Alltag

DEFCON 5 Normalzustand

Friedens- und Regelbetrieb. Keine erhöhte Bedrohung. Regulärer Dienstbetrieb von Army und Air Force

DEFCON Info:

Bei keiner DEFCON-Stufe dürfen die Exekutivbehörden des Staates San Andreas mutwillig gegen Grundrechte oder andere Gesetze verstoßen. Jedes Gesetz behält trotz eines Alarmzustands seine Gültigkeit. Der Alarmzustand berechtigt die Exekutivbehörden lediglich dazu, schneller und drastischer zu handeln. Beschlüsse, Haftbefehle oder ähnliches des Department of Justice können unter Berücksichtigung der Notwendigkeit unverzüglich ausgestellt werden.

Artikel 19: Rechts- und Amtshilfe

Alle Behörden leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

Gefährdung durch Naturkatastrophe

Artikel 20: Verfassungswidrigkeit von Gesetzen

(1) Hält ein Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig, ist das Verfahren auszusetzen.

(2) Die Entscheidung trifft der Oberste Gerichtshof des DoJ als Kollegialorgan.

(3) Der Chief of Justice führt den Vorsitz, besitzt jedoch keine Alleinentscheidungsgewalt.

Artikel 21: Lebensveränderungen

(1) Namensänderung

Jeder hat das Recht, einen Namen zu führen. Der Name darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Dabei muss die Änderung des Namens einen triftigen Grund besitzen, bevor diese vom Department of Justice genehmigt und durchgeführt werden kann.

(2) Ehe

Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zweier Parteien. Sie beruht auf gegenseitiger Achtung, Liebe und Vertrauen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Treue verpflichtet.

(3) Scheidung

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten ihre Lebensgemeinschaft wiederherstellen. Die Scheidung erfolgt durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten.

(4) Lebenspartnerschaft

Eine Lebenspartnerschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft von zwei Personen gleichen Geschlechts. Sie beruht auf gegenseitiger Achtung, Liebe und Vertrauen. Die Partner sind einander zur Partnerschaftstreue verpflichtet.

(5) Güterrecht bei Ehe und Lebenspartnerschaft

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern.

Die Ehegatten oder Lebenspartner können durch Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag von den gesetzlichen Regelungen abweichen.

(6) Adoption

Die Adoption eines Kindes durch eine oder mehrere Personen ist möglich, wenn dadurch das Kindeswohl gefördert wird.
Das Kind erhält durch die Adoption die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern.

Die zu Adoptierende Person darf nicht Älter sein als die Person welche diese Adoptiert.

(7) Aufhebung der Adoption

Eine Adoption kann nur durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben werden, wenn das Kindeswohl erheblich gefährdet ist oder schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Aufhebung bewirkt, dass die verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen aus der Adoption enden.

Artikel 21a: Namensänderung

Jeder hat das Recht, einen Namen zu führen. Der Name darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Dabei muss die Änderung des Namens einen triftigen Grund besitzen, bevor diese vom Department of Justice genehmigt und durchgeführt werden kann.

Voraussetzung ist hierbei mindestens 14 Tage straffrei zu sein und kein offenes Verfahren anstehen.

Artikel 21b: Ehe & Hochzeit

(1) Die Ehe wird als freiwilliger Bund zweier volljähriger Personen geschlossen.

(2) Eine Eheschließung erfordert die beiderseitige Zustimmung in freier Entscheidung und ist vor der zuständigen staatlichen Stelle zu erklären.

(3) Die Ehe begründet gegenseitige Rechte und Pflichten, insbesondere zur Fürsorge und gegenseitigen Unterstützung.

(4) Das Department of Justice (DoJ), vertreten durch einen zuständigen Richter, kann die Eheschließung verweigern, wenn begründete Zweifel an der Freiwilligkeit, der Geschäftsfähigkeit oder an der Rechtmäßigkeit der Verbindung bestehen.

Artikel 21c: Scheidung der Ehe

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist und die Fortführung unzumutbar erscheint.

(2) Die Scheidung wird durch ein Gericht ausgesprochen.

(3) Mit der Scheidung erlöschen die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus der Ehe, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(4) Die Kosten des Verfahrens tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

Artikel 21d: Adoption

(1) Adoption ist die rechtliche Annahme eines Kindes oder einer volljährigen Person in eine bestehende Familie.

(2) Sie setzt eine gerichtliche Entscheidung voraus und dient dem Kindeswohl bzw. dem Wohlergehen der aufgenommenen Person.

(3) Zwischen der adoptierenden Person bzw. den Adoptiveltern und der zu adoptierenden Person muss ein Mindestaltersunterschied von fünf (5) Jahren bestehen.

(4) Mit der Adoption entstehen die gleichen Rechte und Pflichten wie aus natürlicher Abstammung.

(5) Das Department of Justice (DoJ), vertreten durch einen zuständigen Richter, kann eine Adoption verweigern, wenn begründete Zweifel

am Kindeswohl,

an der persönlichen, charakterlichen oder wirtschaftlichen Eignung der Adoptiveltern oder

an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestehen.

(6) Zweifel am Kindeswohl liegen insbesondere vor, wenn:

körperliche, seelische oder emotionale Gefährdung des Kindes zu erwarten ist,

Hinweise auf Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung bestehen,

die Adoption überwiegend eigennützigen oder rechtswidrigen Zwecken dient,

eine stabile familiäre, soziale oder wirtschaftliche Lebenssituation nicht gewährleistet ist.

(7) Zweifel an der Eignung der Adoptiveltern liegen insbesondere vor, wenn:

erhebliche Vorstrafen vorliegen, insbesondere im Bereich Gewalt-, Sexual- oder Betäubungsmitteldelikte,

eine nachweisliche Unfähigkeit zur verantwortungsvollen Erziehung besteht,

psychische oder suchtbedingte Einschränkungen das Kindeswohl gefährden könnten,

keine ausreichenden finanziellen oder sozialen Mittel zur Versorgung des Kindes vorhanden sind.

Artikel 21e: Annullierung der Adoption

(1) Eine Adoption kann annulliert werden, wenn bei der Annahme wesentliche Voraussetzungen gefehlt haben (z. B. Täuschung, Zwang, unzureichende Prüfung der Eignung).

(2) Die Annullierung wird ausschließlich durch gerichtlichen Beschluss festgestellt.

(3) Mit der Annullierung gilt das Annahmeverhältnis als von Anfang an nichtig; das Gericht hat dabei das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen.

Artikel 22: Einspruch gegen Sondergenehmigungen

(1) Gegen die Erteilung, Verlängerung oder Ablehnung einer Sondergenehmigung kann Einspruch eingelegt werden.

(2) Der Einspruch ist innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich beim zuständigen Gericht oder der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

(3) Der Einspruch muss eine nachvollziehbare Begründung enthalten und sich auf rechtliche, rollenspielrelevante oder verfahrensbezogene Aspekte stützen.

(4) Die Einlegung eines Einspruchs hat keine aufschiebende Wirkung, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.

(5) Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt die Sondergenehmigung als rechtskräftig und unanfechtbar.

(6) Missbräuchliche oder offensichtlich unbegründete Einsprüche können sanktioniert werden.

Artikel 23: Streitkräfte und nationale Sicherheit

§ 1 Bestand und Zweck der Streitkräfte
(1) Die Stadt Los Santos unterhält zur Wahrung der nationalen Sicherheit und staatlichen Ordnung die Los Santos Army (LS Army) sowie die Los Santos Air Force (LS Air Force) als militärische Streitkräfte.

(2) Die Streitkräfte dienen ausschließlich:
a) der Verteidigung der Stadt Los Santos,
b) dem Schutz der staatlichen Souveränität,
c) der Sicherung kritischer Infrastruktur,
d) der Unterstützung staatlicher Organe in besonderen Lagen.

(3) Die Streitkräfte sind kein eigenständiges Verfassungsorgan.

§ 2 Zivile Kontrolle und Unterstellung
(1) Die Streitkräfte unterliegen der zivilen Kontrolle.

(2) Die oberste Befehls- und Weisungsgewalt obliegt dem Chief of Justice.

(3) Das Department of Justice (DOJ) ist oberste Aufsichts-, Genehmigungs- und Kontrollbehörde der Streitkräfte und nimmt die Funktion eines Verteidigungsministeriums wahr.

(4) Die operative Führung der Streitkräfte erfolgt durch den Obersten General, der dem Chief of Justice unmittelbar unterstellt ist.

§ 3 Einsatzgrundsatz
(1) Der Einsatz der Streitkräfte ist nur bei besonderer Lage zulässig.

(2) Eine besondere Lage liegt insbesondere vor bei:

Naturkatastrophen oder Katastrophenfällen

Terrorlagen oder Terrorstatus

Ausrufung des Ausnahmezustandes

DEFCON-Lagen

Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen

ausdrücklicher Anordnung oder Genehmigung durch das DOJ

(3) Eigenständige oder präventive Einsätze ohne staatliche Anordnung sind unzulässig.

§ 4 Trennung von Militär und innerer Sicherheit
(1) Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit obliegt grundsätzlich dem Police Department.

(2) Die Streitkräfte nehmen keine allgemeine Polizeiarbeit wahr.

(3) Eine Übertragung polizeilicher Befugnisse auf die Streitkräfte ist nur zulässig:
a) im Kriegsfall oder
b) bei Ausrufung des Ausnahmezustandes
und ausschließlich auf Grundlage einer Anordnung des DOJ.

§ 5 Militärische Hoheitsgebiete
(1) Militärische Anlagen und Basen sind militärische Hoheitsgebiete.

(2) Innerhalb militärischer Hoheitsgebiete gelten besondere Sicherheits- und Zutrittsregelungen.

(3) Die Streitkräfte sind innerhalb dieser Gebiete befugt, zur Gefahrenabwehr unmittelbaren Zwang anzuwenden.

§ 6 Lufthoheit
(1) Die militärische Kontrolle des Luftraums obliegt den Streitkräften.

(2) Flugverbotszonen, Abfangmaßnahmen und luftpolizeiliche Maßnahmen sind nur auf Grundlage gesetzlicher Regelungen und staatlicher Anordnung zulässig.

§ 7 Parlamentarische und rechtliche Kontrolle
(1) Das Handeln der Streitkräfte unterliegt der Kontrolle durch das Department of Justice.

(2) Rechtswidrige Handlungen von Militärangehörigen unterliegen der gerichtlichen Prüfung.

(3) Die Streitkräfte sind an Recht und Verfassung gebunden.

§ 8 Geheimhaltung und Schutz staatlicher Interessen
(1) Militärische Angelegenheiten unterliegen der Geheimhaltung.

(2) Die Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen ist nur im Rahmen gesetzlicher Befugnisse zulässig.

§ 9 Gesetzesvorbehalt
(1) Die nähere Ausgestaltung der Streitkräfte regelt ein Militärgesetz.

(2) Dieses Gesetz konkretisiert Aufgaben, Befugnisse, Einsatzgrundsätze, Disziplinarrecht und Zusammenarbeit mit zivilen Behörden.

§ 10 Schlussbestimmung
(1) Dieser Artikel ist Bestandteil der Verfassung der Stadt Los Santos.

Artikel 24: Verfassungsnotstand

(1) Ein Verfassungsnotstand darf nur bei erheblicher Gefahr für Staat und Sicherheit erklärt werden.

(2) Die Ausrufung bedarf der Zustimmung eines zweiten Richters oder des Attorney General.

(3) Grundrechte dürfen nur im absolut notwendigen Umfang und zeitlich befristet eingeschränkt werden.

(4) Jede Maßnahme ist nachprüfbar und schriftlich zu begründen.

Artikel 25: Inkrafttreten & Verfassungsänderung

(1) Änderungen dieser Verfassung bedürfen eines Beschlusses des Department of Justice.

(2) Eine Verfassungsänderung setzt eine Zweidrittelmehrheit der aktiven Richterschaft voraus.

(3) Der Chief of Justice besitzt kein einseitiges Änderungsrecht.