Council of State Affairs Act

CSA — offizielle Fassung des Department of Justice.

§ 1 Aufgabe und Zusammensetzung

(1)

Der Council bündelt Lagebild, Prioritäten und ressortübergreifende Entscheidungen. Ihm können Vertreter von Regierung, Justiz, Exekutive, Sicherheit, Finanzen und weiteren betroffenen Stellen angehören.

(2)

Teilnahme und Stimmrechte bestimmt die Geschäftsordnung; bei Interessenkonflikten sind sie einzuschränken.

§ 2 Aufgaben

Der Council koordiniert Krisenlagen, Staatsorganisation, behördenübergreifende Risiken, Sicherheitskonzepte und strategische Gesetzesvorhaben. Er kann Empfehlungen, Lageberichte und Koordinierungsbeschlüsse fassen.

§ 3 Grenzen

(1)

Der Council darf keine Strafurteile, Durchsuchungsbeschlüsse, geheimen Sondergerichte, verdeckten Sonderzuständigkeiten oder Einzelfallweisungen an unabhängige Gerichte schaffen.

(2)

Operative Maßnahmen bleiben bei den gesetzlich zuständigen Behörden.

§ 4 Geheimhaltung und Protokoll

Sitzungen können vertraulich sein, wenn Sicherheitsinteressen dies erfordern. Entscheidungen mit Außenwirkung sind zumindest in Ergebnis, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage zu dokumentieren.

§ 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Gesetzbuch in Kraft. Entgegenstehende ältere Regelungen treten außer Kraft, soweit sie denselben Sachverhalt regeln.